Anmeldung:

Klienten können sich direkt, selbst anmelden, oder die Anmeldung erfolgt durch behandelnde Psychiateri/n, Hausarzt/in, Klinik oder andere Institutionen.

Die Anmeldung kann per E-Mail oder telefonisch gemacht werden.

Nach erfolgter Anmeldung kläre ich vor Ort zusammen mit der Klientin/dem Klienten welche Unterstützung sinnvoll ist.

Auf Wunsch werden Angehörige, der behandelnde Arzt oder weitere Bezugspersonen mit einbezogen.

Einsatzzeiten:

Von Montag bis Donnerstag, 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr.

Einsatzzeit, Einsatzdauer und die Häufigkeit der Einsätze, richten sich nach dem Bedarf der Unterstützung. Dies kann von 2-mal wöchentlich,- bis 1-mal pro Monat sein.

Bei Krisensituationen kann vorübergehend die Frequenz der Einsätze, erhöht werden, oder ich biete einen telefonischen Pikettdienst an.

Bei Ferien Abwesenheit, vertritt mich Frau Martina Leu.

Terminabsage: dies muss mindestens 24 h vor dem vereinbarten Termin stattfinden, ansonsten muss eine Pauschalgebühr  von 50 CHF verrechnet werden.

Abklärungen:

Erstasesement:

Beinhaltet das Erstgesprächs mit Auftragsklärung, Bedarfsabklärung,

Inhalt und zeitlicher Rahmen der Einsätze werden gemeinsam eruiert.

Daraufhin wird die Pflegeplanung und Arztanordnung erstellt, welche für 3 Monate gültig ist.

Reasesement:

Vor Ablauf der Laufzeit der ärztlichen Anordnung, der ersten 3 Monate, wird der Bedarf und Auftrag überprüft und je nach dem angepasst.  

Es wird eine neue Arztanordnung erstellt, welche von da an für 9 Monate gültig ist.

Ab dann erfolgt alle 9 Monate ein Reasessement zur Überprüfung des Pflegeauftrags.

Finanzierung / Tarife:

Finanzierung:

Ärztlich verordnete Leistungen für ambulante psychiatrische Pflege, werden von den Krankenkassen (Grundversicherung) abzüglich, Selbstbehalt und Franchise übernommen.

Tarife:

Bei den pflegerischen Leistungen nach KLV 7 gelten die Vorgaben der jeweiligen Kantone, – gleich wie die, der öffentlichen Spitex.

Auflösung der Pflegevereinbarung:

Dies kann jederzeit aufgelöst werden, mindestens 5 Tage vor dem nächsten vereinbarten Einsatztermin.

Dies kann telefonisch, mündlich oder per Mail mitgeteilt werden. Es werden nur die schon durchgeführten Einsätze verrechnet.

Finanzierung / Tarife:

Finanzierung:

Ärztlich verordnete Leistungen für ambulante psychiatrische Pflege, werden von den Krankenkassen (Grundversicherung) abzüglich, Selbstbehalt und Franchise übernommen.

Tarife:

Pflegerische Leistungen nach KLV 7(Beispiel Kanton Luzern)

Vollkosten
Tarif
Patienten Beteiligung
Restkosten durch Wohngemeinde
Bedarfsklärung / Beratung
130.00 CHF
76.90 CHF
53.10 CHF
Untersuchung & Behandlung
112.00 CHF
63.00 CHF
15.35 CHF pro Tag
49.00 CHF
Grundpflege
107.00 CHF
52.60 CHF
54.40 CHF

(Die Restkostenbeteiligung der Gemeinden, können in den verschiedenen Kantonen variieren)

Auflösung der Pflegevereinbarung:

Dies kann jederzeit aufgelöst werden, zu Gunsten jedoch der Kapazitätsauslastung, mindestens 5 Tage vor dem nächsten vereinbarten Einsatztermin.

Dies kann telefonisch, mündlich oder per Mail mitgeteilt werden. Es werden nur die schon durchgeführten Einsätze verrechnet.